Maschinenrichtliniund und neue Maschinenverordnung: Enginext unterstützt Unternehmen
Wir sind der operative Partner für die Steuerung des gesamten Verfahrens
Ab dem 20. Januar 2027 wird die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) – die Vorschrift, mit der die Europäische Union die Sicherheitsanforderungen für Konstruktion, Herstellung und Inverkehrbringen von Maschinen festlegt – ersetzt durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Das Ziel bleibt jedoch dasselbe: die CE-Kennzeichnung (link alla pgaina Marcatura CE) zu erhalten. Enginext unterstützt Unternehmen bei diesem Übergang und bei der Erstellung der gesamten erforderlichen technischen Dokumentation.
Was die neue Maschinenverordnung (EU) vorsieht
Die neue Maschinenverordnung (EU) ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und führt Vorschriften ein, die neue Technologien betreffen, wie Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit. Außerdem wird die Verantwortung der Wirtschaftsakteure präzisiert. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu verpflichten, Sicherheit bereits in den frühen Phasen der Konstruktion zu integrieren. Die neue Maschinenverordnung (EU) sieht die Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (RESS), die Erstellung der Informationsakte, des Bedienungsanleitung sowie der EG-Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung vor. Nur bei Hochrisikomaschinen ist die Beteiligung einer notifizierten Stelle verpflichtend.
Wie Enginext Sie unterstützen kann
Enginext agiert als zentraler Berater e operativer Partner, um das gesamte dokumentarische und technische Verfahren für die Konformitätsprüfungen zu steuern. Wir geben praxisnahe Hinweise dazu, welcher Bezugsrahmen in der Übergangszeit bis zur verpflichtenden Anwendung am 20. Januar 2027 anzuwenden ist.
Risikoanalyse und technische Akte
Wir unterstützen die Erstellung der technischen Dokumentation für Produkte, Ausrüstungen und komplexe Systeme. Wir identifizieren mögliche Gefahren und definieren Maßnahmen zu deren Minderung, sodass die technische Akte gemäß den grundlegenden Sicherheitsanforderungen aufgebaut ist.
Verwaltung neuer Projekte, Änderungen und Erweiterungen
Wir übernehmen die technische und dokumentarische Prüfung sowohl für neue Produkte als auch für Weiterentwicklungen bestehender Maschinen. Wir analysieren die technischen Auswirkungen von Varianten und unterstützen die eventuelle Aktualisierung der CE-Kennzeichnung, indem wir den Bedarf an spezifischen Dokumentationserweiterungen bewerten.
Koordination mit notifizierten Stellen
Für Maschinenkategorien, die verpflichtende Prüfungen durch Drittstellen erfordern, plant und koordiniert Enginext den Einsatz der notifizierten Stelle. Wir steuern die technische Abstimmung und integrieren die Prüfberichte in die technische Akte des Kunden.
Alles aus einer Hand
Enginext ist Ihr zentraler Ansprechpartner für das Testing: Unsere Methode ermöglicht eine zentralisierte Steuerung der Laborversuche und liefert dem Kunden ein kohärentes technisches Ergebnis, das für die dokumentarische Einbindung bereit ist.
An wen wir uns richten
Unsere Beratungsleistung für die CE-Kennzeichnung von Maschinen gemäß der neuen Verordnung richtet sich an alle Akteure der Produktionskette, die im Markt der Europäischen Union tätig sind oder in diesen eintreten möchten.
Herstellende Unternehmen und Konstrukteure
von Industriemaschinen, komplexen Systemen und Ausrüstungen, die eine Dokumentationsgrundlage für die Selbstzertifizierung benötigen.
Hersteller von Hochrisikoprodukten
die verpflichtend den Einsatz und die Prüfung einer notifizierten Stelle erfordern.
Umrüster und Aufbauhersteller
die bestehende Maschinen mit zertifizierungspflichtigen Änderungen oder Ergänzungen bearbeiten.
Start-ups und internationale Unternehmen (außerhalb der EU)
einschließlich asiatischer Hersteller, die die strengen europäischen Standards erfüllen müssen, um ihre Produkte in der EU verkaufen zu können.
Notifizierte Stellen
die den beratenden Teil an einen externen technischen Partner auslagern möchten, um den Arbeitsablauf zu optimieren.
Warum Enginext wählen
Methodische Genauigkeit und die Fähigkeit, das gesamte Verfahren zu steuern, verbinden sich mit:
Aktuelle technische Kompetenz
zu den neuen europäischen Verordnungen.
Integrierte Steuerung
von Testing, Risikoanalyse und Dokumentation.
Verkürzte Bearbeitungszeiten
dank eines dedizierten Projektmanagements.
Rechtssicherheit
durch eine vollständige und überprüfbare technische Akte.
Häufig gestellte
Fragen
Ich habe bereits die CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2006/42/EG: Muss ich die Zertifizierung im Januar 2027 erneut durchführen?
Nein, ein bereits nach der alten Richtlinie zertifiziertes Produkt muss nicht zwingend neu zertifiziert werden. Das Verfahren kann jedoch wieder aufgenommen werden, wenn nach diesem Datum eine Änderung (auch an einer einzelnen Komponente) vorgenommen wird, die mit den Anforderungen der neuen Verordnung in Konflikt steht: In diesem Fall müssen Erweiterung oder Aktualisierung nach den neuen Regeln erfolgen.
Gilt die neue Maschinenverordnung auch für Unternehmen außerhalb der EU, die in Europa verkaufen möchten?
Ja, die neuen Vorschriften gelten auch für internationale Hersteller, die Maschinen und Produkte auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringen möchten.
Was passiert, wenn die Maschine alt ist und keine Originaldokumentation vorliegt?
Bei älteren Maschinen oder wenn der Hersteller nicht mehr auffindbar ist, kann das Verfahren der Maschinenrichtlinie nicht praktikabel sein. In diesen Fällen prüft Enginext die Anpassung an die Normen gemäß dem italienischen Gesetzesdekret D.Lgs. 81/2008 (Anhang VIII). Dieser Weg, weniger komplex als die vollständige CE-Kennzeichnung, ermöglicht es dem Kunden, die Arbeitssicherheit sicherzustellen und regulär Zugang zu Baustellen, Ausschreibungen und Förderungen zu erhalten.
Ist Enginext eine notifizierte Stelle (Notified Body)?
Nein, Enginext agiert als Drittberater. Unsere Rolle ist die eines technischen Partners: Wir unterstützen den Kunden bei der Erstellung der technischen Akte und der Risikoanalyse und koordinieren den eventuellen Einsatz der externen notifizierten Stellen, mit denen wir bei spezifischen Prüfungen zusammenarbeiten.